| Zuzahlungen und wie Sie dabei sparen können | |
Bei Medikamenten, Einlagen, Fahrtkosten oder Zahnersatz tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Weil die so genannten Zuzahlungen aber niemanden zu stark belasten sollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen.
Grundsätzlich muss jeder Versicherte über 18 Jahre Zuzahlungen leisten. Für Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, gibt es die "Härtefallregelungen". Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen müssen Sie sich an den Kosten für Ihre Gesundheit beteiligen. Liegen Sie jedoch darunter, haben Sie Anspruch auf die Befreiung. Kleines Familienbudget Alleinstehende Versicherte, die im Monat nicht mehr als 938 Euro brutto verdienen, können von nahezu allen Eigenleistungen (außer den Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt und eine kieferorthopädische Behandlung) befreit werden. Wenn Angehörige, beispielsweise der Ehepartner oder familienversicherte Kinder, mit im Haushalt leben, erhöht sich dieser Betrag um 351,75 Euro für den ersten Angehörigen und 234,50 Euro für jeden weiteren Angehörigen. Zum Familieneinkommen zählen alle Einkünfte bis auf Erziehungs-, Kinder- und Wohngeld. Dagegen fließen Erträge aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen in die Berechnung ein. Manche Personengruppen sind unabhängig von ihren Einnahmen von den Zuzahlungen befreit. Dazu zählen unter anderem Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und BAföG.
Versicherte, die wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr vom Arzt behandelt werden, können einen Antrag auf Befreiung stellen. Der Gesetzgeber hat die Belastungsgrenze für chronisch Kranke auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen festgelegt. Wer also ein Jahr lang für Zuzahlungen mindestens ein Prozent seiner Einkünfte aufgebracht hat, wird für die weitere Dauer der Behandlung komplett befreit. Die Befreiung beginnt am 1. Januar des nächsten Jahres. |