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Bei Medikamenten, Einlagen, Fahrtkosten oder Zahnersatz tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Weil die so genannten Zuzahlungen aber niemanden zu stark belasten sollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen.
Grundsätzlich muss jeder Versicherte über 18 Jahre Zuzahlungen leisten. Für Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, gibt es die "Härtefallregelungen". Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen müssen Sie sich an den Kosten für Ihre Gesundheit beteiligen. Liegen Sie jedoch darunter, haben Sie Anspruch auf die Befreiung.
Kleines Familienbudget
Alleinstehende Versicherte, die im Monat nicht mehr als 938 Euro brutto verdienen, können von nahezu allen Eigenleistungen (außer den Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt und eine kieferorthopädische Behandlung) befreit werden. Wenn Angehörige, beispielsweise der Ehepartner oder familienversicherte Kinder, mit im Haushalt leben, erhöht sich dieser Betrag um 351,75 Euro für den ersten Angehörigen und 234,50 Euro für jeden weiteren Angehörigen.
Zum Familieneinkommen zählen alle Einkünfte bis auf Erziehungs-, Kinder- und Wohngeld. Dagegen fließen Erträge aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen in die Berechnung ein. Manche Personengruppen sind unabhängig von ihren Einnahmen von den Zuzahlungen befreit. Dazu zählen unter anderem Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und BAföG.
Mittleres und höheres Budget
Auch wenn die Voraussetzungen für eine vollständige Befreiung nicht vorliegen, müssen Zuzahlungen nicht in unbegrenzter Höhe geleistet werden. Kein Versicherter muss im Jahr mehr als zwei Prozent seiner jährlichen Bruttoeinkünfte für Zuzahlungen zu Fahrtkosten, Arznei-, Verband- und Heilmitteln ausgeben.
Leben Angehörige mit im Haushalt, zählen ihre Bruttoeinkünfte ebenfalls zum Familienbudget. Für Ehepartner und Kinder gibt es aber Freibeträge, die vom jährlichen Familieneinkommen abgezogen werden. Wenn die Zuzahlungen aller Familienangehörigen die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, werden die darüber hinausgehenden Kosten erstattet.
Die wichtigsten Zuzahlungen auf einen Blick:
- Arznei- und Verbandmittel: je nach Packungsgröße 4, 4,50 oder 5 Euro
- Hilfsmnittel (zum Beispiel Bandagen, Einlagen): 20 Prozent der Kosten
- Krankenhausaufenthalt: täglich 9 Euro für maximal 14 Tage im Kalenderjahr (keine Befreiung möglich)
- Stationäre Vorsorge und Rehabilitation (Kur): täglich 9 Euro, im Anschluss an eine Heilbehandlung für maximal 14 Tage im Kalenderjahr
- Heilmittel (zum Beispiel Massagen): 15 Prozent der Behandlungskosten
- Fahrtkosten (zum Beispiel für Rettungsfahrten ins Krankenhaus): 13 Euro pro Fahrt
- Zahnersatz: 50 Prozent der Kosten, bei Bonuserwerb 40 oder 35 Prozent der Kosten
Versicherte, die wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr vom Arzt behandelt werden, können einen Antrag auf Befreiung stellen. Der Gesetzgeber hat die Belastungsgrenze für chronisch Kranke auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen festgelegt. Wer also ein Jahr lang für Zuzahlungen mindestens ein Prozent seiner Einkünfte aufgebracht hat, wird für die weitere Dauer der Behandlung komplett befreit. Die Befreiung beginnt am 1. Januar des nächsten Jahres.
Alle Familienangehörigen sollten ihre Quittungen sammeln, denn für die Berechnung werden sowohl die Zuzahlungen als auch die Bruttoeinnahmen jeweils zusammengerechnet.
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