Bezugsmöglichkeiten für Medikamente
 

Medikamente - Was bekommen Sie wo?

Rund 45.000 Medikamente werden nach Angaben des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie derzeit auf dem Arzneimittelmarkt in Deutschland angeboten. Sie eröffnen eine hohe Bandbreite an Therapiemöglichkeiten. Doch für den Laien ist diese Fülle an Medikamenten nicht immer leicht zu durchschauen. Wer weiß da noch Bescheid, welche Präparate wie, wo und unter welchen Bedingungen verkauft werden dürfen. Hier finden Sie einen Überblick, was unter freiverkäuflich, apothekenpflichtig bzw. verschreibungspflichtig zu verstehen ist.

Medikamente im freien Handel

Freiverkäufliche Medikamente dürfen überall gehandelt werden, also beispielsweise in Drogerien und Supermärkten. Selbst im Falle einer falschen Anwendung gehen Sie bei diesen Arzneien keine gravierenden gesundheitlichen Risiken ein. Sie sind deshalb als freiverkäuflich eingestuft, weil sie nicht dazu dienen, Krankheiten, Leiden, körperliche Schäden oder krankhafte Beschwerden zu lindern bzw. zu beseitigen. Vielmehr gelten sie als Mittel zur Vorbeugung und Stärkung wie zum Beispiel Vitamine. Hierrunter fallen auch Melissengeist, natürliche und künstliche Heilwasser, Heilerde und Bademoore. Zahlreiche Heilpflanzen, Presssäfte aus frischen Pflanzen und auch Desinfektionsmittel zählen ebenfalls dazu. Apotheker oder Einzelhändler können die Preise hierfür frei kalkulieren, so daß Sie als Verbraucher durchaus von Sonderangeboten profitieren können. Ein Preisvergleich kann sich also lohnen.

Apothekenpflichtige Arzneimittel

Apothekenpflichtige Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig, dürfen aber ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Hier werden Sie von kompetentem Fachpersonal beraten. Dadurch werden Fehler bei der Einnahme vermieden und die Gefahr einer unkontrollierten Selbstmedikation verringert. Jedem Medikament ist ein Informationsblatt, der so genannte Beipack- oder Waschzettel, beigefügt. Darin gibt der Hersteller Auskunft über die Wirkstoffart und -menge sowie über Zusatz- und Hilfsstoffe, die in dem Präparat enthalten sind.

Verschreibungspflichtige Medikamente

Verschreibungspflichtig sind Arzneimittel, die vom Arzt verordnet werden, weil deren Einnahme besondere Sorgfalt und Vorsicht erfordert. Insbesondere geht es um Medikamente, die in ihrer Wirkungsweise neu auf dem Markt sind. Speziell hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen fallen diese Medikamente unter die Verschreibungspflicht, denn ihre Einnahme muss vom Arzt überwacht werden. Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes abgegeben. Sie sind automatisch auch apothekenpflichtig.

Betäubungsmittel

Besonders strenge Auflagen gelten für die so genannten Betäubungsmittel. Dies sind Medikamente, die eine hohe Suchtgefahr mit sich bringen. Sie dürfen vom Arzt nur auf speziellen Rezepten verordnet werden.

Weitere Bezeichnungen

Oft werden Sie auch Begriffe wie "apothekenüblich" und "apothekenexklusiv" verwendet. Unter "apothekenüblich" versteht man das Nebensortiment der Apotheke. Manche Hersteller versehen ihre Produkte mit dem Etikett "apothekenexklusiv", um sie ausschließlich dort zu verkaufen. Dies ist aber nicht verbindlich. Sie können solche Produkte durchaus auch im Supermarkt finden.