Tarifumstellung in der privaten Krankenversicherung kann sich lohnen


Privatversicherte sollten neue Modelle prüfen - Ersparnis möglich

Wenn Sie schon längere Zeit privat krankenversichert sind, haben Sie sich bei der Vertragsunterzeichnung gewiss für eine Tarifkombination entschieden, die damals einem optimalen Preis-Leistungs Verhältnis beziehungsweise Ihrer Lebenssituation entsprach. Allerdings hat sich im Laufe der Jahre auch die Tariflandschaft der privaten Versicherer geändert. Die meisten PKV Unternehmen haben inzwischen Tarife entwickelt, die sich noch stärker Ihren Bedürfnissen anpassen. Sie weisen differenzierte Leistungsmerkmale und andere Kalkulationsgrundlagen auf. Das bedeutet für Sie als Versicherten andere Beitragssätze. Nach Expertenberechnungen sind neue Tarife auch bei geänderter Selbstbeteiligung in der Summe aller Faktoren oft günstiger. Tests ergaben, dass in mehr als der Hälfte der Fälle eine Tarifumstellung trotz höheren Selbstanteils zu Beitragsersparnissen führt. Schlechtere Leistungen müssen Sie nicht befürchten. Die Ersparnis bezieht sich auf den Gesamtaufwand, wobei die volle Inanspruchnahme des alten wie neuen Eigenanteils berücksichtigt ist.

Oft bekommen Sie die optimalen Tarife von Ihrer Privatversicherung nicht freiwillig angeboten, denn das Unternehmen ist kaum an einer Beitragsreduzierung interessiert. Da Ihre Private Krankenversicherung stets eine Auswahl von Tarifen vorhält, kann sie Ihnen einen Tarif anbieten, der nicht automatisch der günstigste ist und folglich auch nicht die optimale Einsparung bringt. Deshalb sollten Sie in Ruhe alle Modelle sondieren. Wenn Sie auf den für Sie geeigneten Tarif stoßen und das damit verbundene Einsparpotenzial kennen, verlangen Sie eine Berechnung konkret zu diesem Tarifwechsel.

Eine Optimierung ist für Freiberufler und Selbständige interessant, die mindestens fünf Jahre privat krankenversichert sind. Auch Angestellte, deren Gesamtbeitrag einschließlich mitversicherter Familienangehöriger deutlich über 450 Euro liegt, sollten sich erkundigen. Gleiches gilt für Rentner und Pensionäre mit über zehn Jahren privater Krankenversicherung.

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