Private Krankenversicherung
 

Entscheidung über einen Wechsel will reiflich überlegt sein

Gesetzlich oder privat? Etwa 13,7 Millionen Bundesbürger sind derzeit privat gegen Krankheitsrisiken versichert, davon rund 7,4 Millionen durch eine Vollversicherung. Die übrigen ergänzen ihre gesetzliche Krankenversicherung durch private Vorsorge. Wenn Sie den Wechsel zur privaten Krankenversicherung planen, sollten Sie das nicht vorschnell tun. Informieren Sie sich genau über das Leistungsspektrum.

Private Vollversicherung

Haben Sie sich für eine Vollversicherung entschieden, können Sie unter allen Ärzten und Kliniken frei wählen. Der Schutz gilt im eigenen Land und europaweit, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Privat Versicherte bleiben von Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen verschont. Bei privater Vorsorge ist es möglich, einen Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung zu vereinbaren z.B. 250 oder mehr Euro pro Jahr. Der Betrag wird von der Summe Ihrer eingereichten Rechnungen abgezogen.

Krankentagegeld

Eine ergänzende Krankentagegeldversicherung bewahrt Sie vor Einkommensverlusten bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit. Sie eignet sich auch als Zusatz für gesetzlich Versicherte. Dieser Schutz greift nach der Lohnfortzahlung durch Ihren Betrieb und kann das volle Nettogehalt absichern. Sie bestimmen die Höhe des Tagegeldes selbst.

Krankenhauszusatz

Damit sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie eine privatärztliche Behandlung oder eine bessere Unterbringung im Krankenhaus wünschen. Bei stationärem Aufenthalt können Sie auch den Chefarzt als Spezialisten wählen.

Krankenhaustagegeld

Für jeden Tag, den Sie in einer Klinik liegen, wird der bei Vertragsabschluss vereinbarte Betrag ohne Kostennachweis steuerfrei überwiesen. Dies Form der Vorsorge kann Ihnen helfen, wenn Sie im Krankheitsfall einen Stellvertreter im Betrieb oder eine Hilfskraft für den Haushalt anstellen müssen.

Vorsorge mit Pflegezusatz

Vorsorge treffen Sie auch mit der Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen daraus sind für alle gleich, decken jedoch nicht sämtliche Kosten, die bei häuslicher Pflege oder in Heimen anfallen. Das ist erst mit einer Zusatzversicherung der Fall, wobei Sie zwischen Pflegetagegeld und kosten wählen können. Letztere übernimmt jene Ausgaben, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben. Wenn Sie nach dem 31. Dezernber 1957 geboren sind, können Sie diese Beiträge bis zu 184 Euro gesondert steuerlich geltend machen.

Auslandsreise abgesichert

Arztbehandlung, Arznei, Klinikaufenthalte und Mehrkosten für einen notwendigen Rücktransport nach Hause können Sie durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung abdecken. Sie ist im gesetzlichen Schutz nicht enthalten. Beachten Sie, dass die private Versicherung nur bei unvorhersehbaren Behandlungen zahlt.

Rechte durch Anwartschaft

Während der Zeit, in der Leistungsansprüche gegenüber anderen Versicherungsträgern bestehen, können Sie mit einer Anwartschaftsversicherung Ihre Rechte wahren. Wenn Sie arbeitslos geworden sind und autornatisch gesetzlichem Schutz unterliegen, können Sie Ihre Vollversicherung bis zu drei Jahre beitragsfrei ruhen lassen.

Bekommen Sie bis dahin noch immer keinen neuen Job, kann sich die Umwandlung in eine Anwartschaft rentieren. Seit 1998 können Sie sich als Arbeitsloser, der mindestens fünf Jahre privat versichert war, von der GKV befreien lassen, und alles bleibt wie gehabt.

Günstiger Standardtarif

Beim Standardtarif bleiben die Beiträge für ältere privat Versicherte bezahlbar, denn sonst steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter manchmal ganz beträchtlich. Den Tarif können Sie unter diesen Bedingungen in Anspruch nehmen: ein Mindestalter von 65 Jahren und eine zehn Jahre bestehende private Vollversicherung; gleiches gilt für Versicherte zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr, wenn das Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sonderregelungen bestehen für Beamte. Natürlich erhalten auch privat Versicherte Zuschüsse des Arbeitgebers. Bei Rentnern übernimmt das der Träger der Rentenversicherung, bei Studenten mit Bafög Anspruch das Amt für Ausbildungsförderung.

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