Vor der Anschaffung mit Kasse über Kosten sprechen
Viele Beschwerden und Erkrankungen lassen sich leichter überwinden, wenn Sie als Patient geeignete Hilfsmittel zur Hand haben. Das sind in erster Linie Gegenstände, die zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken eingesetzt werden und nachweislich zum Erfolg Ihrer Behandlung beitragen. Sie sollen körperliche Störungen, die durch eine Krankheit oder Behinderung hervorgerufen sind, vermindern beziehungsweise ausgleichen.
Von der Brille bis zum Blindenhund
Ähnliches gilt für Pflegehilfsmittel zur selbständigen Lebensführung, Dies können z.B. Hausnotrufsysteme sein, mit denen Sie im Notfall jemanden verständigen können. Zumeist sind es aber Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern und Beschwerden lindern. Das können spezielle Betten sein, Lagerungsrollen oder auch saugende Bettschutzeinlagen. Aber auch Brillengläser, Kontaktlinsen, Leselupen, Hörgeräte sowie Bandagen, Schienen und Einlagen gehören dazu. Auch der Blindenhund als treuer Wegbegleiter wird anerkannt ebenso wie Taststöcke oder spezielle Lesegeräte für Blinde.
Kasse muss sich an Richtlinien halten
Sind Sie auf solche Hilfsmittel angewiesen, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Erstattung der Anschaffungskosten sprechen. Beachten Sie aber, dass beispielsweise orthopädische Schuhe dem Grunde nach Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, die durch bestimmte Vorrichtungen die Versorgung erkrankter, funktionsgestörter oder fehlerhafter Füße übernehmen sollen. Die Krankenkasse zahlt nur den „krankheitsbedingten Mehraufwand". Den Preis für Maß- bzw. Konfektionsschuhe müssen Sie selbst zahlen. Bei bestimmten Krankheiten kann es notwendig sein, dass Sie Ihren Krankheitsverlauf selbständig überwachen. Dann können Ihnen z.B. Blutzucker- und Blutgerinnungsmeßgeräte oder Überwachungsapparate als Hilfsmittel verordnet werden.
Teilweise sind Hilfsmittel kostenfrei, sofern sie in den entsprechenden Richtlinien der Krankenkassen aufgeführt sind. Aber es gibt Ausnahmen: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zu den Kosten für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent in Kauf nehmen. Und ist für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur bis zu dieser Grenze. Möchten Sie also ein aufwendigeres Hilfsmittel, müssen Sie es selbst zahlen. Auch Anschaffungen mit umstrittenem therapeutischen Nutzen (Kompressionsstücke, Handgelenkriemen) sowie Augenklappen und Zehenspreizer gehen dann zu Ihren Lasten.
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