Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2002
 


Bis zu diesem monatlichen Einkommen müssen Beiträge zur Sozialver-sicherung abgeführt werden (Beitragsbemessungsgrenzen):

 

Ost

West

Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

3.750 Euro

4.500 Euro

Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung

3.375 Euro

3.375 Euro

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

325 Euro

325 Euro

Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung

19,1 %

19,1 %

Beitragssatz zur Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

6,5 %

6,5 %

Beitragssatz zu Gesetzlichen Pflegeversicherung

1,7 %

1,7 %

maximaler Zuschuß des Arbeitgebers für
privat Krankenversicherte:
(jedoch nicht mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrages)

235,41 Euro

235,41 Euro

maximaler Zuschuß des Arbeitgebers für
privat Pflegeversicherte:
(jedoch nicht mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrages)

28,69 Euro

28,69 Euro


Krankenversicherungsbeitrag für Studenten

44,20 Euro

44,20 Euro

Pflegeversicherungsbeitrag für Studenten

7,91 Euro

7,91 Euro

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