Was bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beachten ist
Seit dem 01.01.1996 können Sie Ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei sind aber folgende Bedingungen zu beachten:
Sie können als Pflichtmitglied ab März 2002 die Kasse jederzeit wechseln. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt haben. An diese Wahl sind Sie dann mindestens 18 Monate gebunden.
Pflichtmitglied oder freiwillig versichert ? Pflichtmitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen sind alle Arbeiter und Angestellten, deren Einkommen im Jahr 2002 unter 40.500,- Euro liegt. Wenn Sie mehr verdienen, sind Sie sogenanntes "freiwilliges Mitglied" der gesetzlichen Krankenkasse, da Sie sich alternativ auch bei einer Privaten Krankenversicherung versichern können.
Sollten Sie keine neue Kasse finden, sind Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse weiter versichert.
Sollte Ihre derzeitige Krankenkasse jedoch die Beiträge erhöhen oder Leistungen kürzen, so besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Kasse dann mit einer Monatsfrist wechseln.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie sofort die Krankenkasse wechseln.
Sie können dabei alle Gesetzlichen Krankenkassen wählen, die sich der Allgemeinheit im Bundesland Ihres Wohnortes oder im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes geöffnet haben. Das sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK´s), die Ersatzkassen wie z.B. BARMER oder DAK und die geöffneten Betriebskrankenkassen (BKK´s).
Geöffnete Betriebskrankenkassen: Nicht jede Krankenkasse muß jeden als Mitglied aufnehmen. Früher haben viele Firmen für ihre Belegschaft eigene Krankenkassen gegründet, die sogenannten Betriebskrankenkassen. Diese waren ursprünglich nur für die eigenen Mitarbeiter zugänglich.Seit der Einführung der freien Kassenwahl haben sich aber viele BKK´s der Allgemeinheit geöffnet und nehmen auch Außenstehende als Mitglieder auf.
Für einen Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen reicht es, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen und der alten Kasse formlos zu kündigen. Sie müssen lediglich die oben genannten Kündigungsfristen beachten.
Wollen Sie dagegen in eine Private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie erst Ihre Aufnahme nach Prüfung der Gesundheitsfragen abwarten.
So finden Sie Ihre Krankenkasse:
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich nur marginal:
Rund 96 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgegeben. Unterschiede gibt es hauptsächlich bei den Zuzahlungen für Kuren, Übernahme der Kosten für Impfschutz, bei der Übernahme der Kosten für Naturheilverfahren und der Zahl der Geschäftsstellen. Sollte einer der genannten Punkte für Sie relevant sein, ist der Beitragssatz alleine nicht ausschlaggebend. Wir empfehlen Ihnen, vor einem Wechsel detaillierte Informationen bei der jeweiligen Krankenkassen anzufordern. In der Rubrik Preisvergleich finden Sie die günstigsten gesetzlichen Krankenkassen, die Mitglieder aus Berlin aufnehmen. Dort können Sie die für sich die interessanteste Krankenkasse auswählen und telefonisch weitere Informationen anfordern.
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